Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten

Bußgeld und Fahrverbot dem Experten anvertrauen

Ordnungswidrigkeitenrecht

Der Strafzettel ist das kleinste Element im Ordnungswidrigkeitenrecht und jeder wird mit dieser harmlosen Angelegenheit wohl schon einmal zu tun gehabt haben. Doch mit dem Bußgeld werden die Unannehmlichkeiten schon höher. Für Fahren ohne Brille bei Sehschwäche, für Fahren ohne Anschnallgurt, für Handy am Steuer oder die Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Gesetzgeber Bußgelder als Strafmaßnahmen parat. Oft werden diese durch Punkte in Flensburg, wo sich die Verkehrssünderkartei befindet, noch ergänzt. Auch Fahrverbote werden nicht selten ausgesprochen. Selbst der Führerscheinentzug kann drohen. Um solch drastische Maßnahmen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei als unberechtigt eingeschätzte Maßnahmen den spezialisierten Rechtsanwalt zu befragen.

Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten nicht immer gerechtfertigt

Der Blitzer ist ein klassisches Beispiel dafür, dass eine Ordnungsmaßnahme nicht immer gerechtfertigt und / oder nachweisbar ist. So gibt es immer wieder Fälle, in denen der Fahrer auf dem Bild des Blitzers nicht richtig erkannt werden kann. In solchen Fällen kann ein Bußgeldbescheid oder Fahrverbot durch den erfahrenen Rechtsanwalt Erdem Alkan vermieden werden. Ob es immer sinnvoll ist, entscheidet der Einzelfall. Es kann ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Aber dies ist beispielsweise die besser Option, als den Führerschein abzugeben, weil man vielleicht ein Wiederholungstäter ist. Erdem Alkan berät Sie maßgeschneidert, was in Ihrem konkreten Einzelfall das Richtige für Sie ist.

Ordnungswidrigkeiten: Kommunikation mit den Behörden ist wichtig

Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Beweis, der von den Behörden vorgelegt werden kann, wichtig für die Einschätzung des Erfolgs einer verkehrsrechtlichen Auseinandersetzung. Erdem Alkan kann diesen für Sie kompetent einschätzen und Sie somit professionell und passgenau beraten. Die Kommunikation mit den Behörden kann in diesem Zusammenhang gerne übernommen werden.

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