jurisPK-Straßenverkehrsrecht: Aktualisierung von § 116 SGB X, Randnummer 37.4 vom 10.02.2021

Prozessual: Die bloße zukünftige Änderungsmöglichkeit des Renten- und Preisniveaus rechtfertigt kein Feststellungsinteresse für einen über den Renten-Zahlungsantrag hinausgehenden Unterhaltsschaden; insoweit ist vielmehr der Weg über die Abänderungsklage nach § 323 ZPO eröffnet (OLG Düsseldorf v. 15.12.2020 – 1 U 35/20).